Einführung

Zur Förderung der selbständigen Rückkehr bietet das Bundesamt für Migration (BFM) für ausgewählte Länder / Regionen Rückkehrhilfe-Programme oder programmähnlich strukturierte Rückkehrhilfe an.

Von den Länderprogrammen können grundsätzlich die BürgerInnen der jeweiligen Staaten profitieren. Das BFM kann aber den TeilnehmerInnen-Kreis beschränken.

Diesen Programmen gehen Verhandlungen mit den betreffenden Ländern voran, in welchen verschiedene Punkte wie Rückübernahme, Zusammenarbeit der Behörden, Papierbeschaffung, Strukturhilfe vor Ort geregelt werden. Deshalb erarbeitet das BFM die Programme in Zusammenarbeit mit Partnern wie Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), Internationale Organisation für Migration (IOM) und weiteren Partner vor Ort.
Die Rückkehrhilfe-Programme werden in der Regel für ein / zwei Jahre geöffnet und nach Ablauf der Zeitspanne jeweils verlängert.

Ausschlussgründe für die Teilnahme an Rückkehrhilfe-Programmen:

  • Personen, die delinquente oder kriminelle Taten verübt haben
  • Personen, die über genügend eigene finanzielle Mittel verfügen
  • Personen, die unter Ausländerrecht hier leben (AuG-Bereich)

 

Auszahlungsmodalitäten:

Bei den Rückkehrhilfe-Programmen sind die Auszahlungsmodalitäten unterschiedlich. Oft werden die Hilfen vor Ort durch IOM ausbezahlt. Es kann aber auch sein, dass diese Aufgabe das schweizerische Konsulat vor Ort übernimmt. Bei einigen Ländern erfolgt die Auszahlung bar am Flughafen in der Schweiz (Zürich / Genf). Schliesslich ist es auch möglich, dass ein Teil am Flughafen in der Schweiz und der Rest vor Ort ausbezahlt wird.



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