Bei Personen, die sich mehr als drei Monate in der Schweiz aufgehalten haben, kann ein Antrag auf materielle Zusatzhilfe (max. CHF 3'000) gestellt werden.
Möglichkeiten zur Eingabe eines Zusatzhilfe-Projektes:
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Beruf und Ausbildung: berufliche Wiedereingliederung, berufliche Selbständigkeit (z.B. Anschaffung von Maschinen, Werkzeug, Lokalmieten u. a. m.), Kurse, Lehrgänge zur Erlangung oder Erweiterung der beruflichen Kompetenzen, schulische Wiedereingliederung, Anschlussklassen, Einstiegsemester usw..
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Wohnraum: wenn keine dauerhafte Wohnmöglichkeit vorhanden ist, kann Mietzahlung (max. 6 Monate) oder Renovationshilfe beantragt werden.
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Vulnerable Situationen: In Ausnahmefällen kann ein Zusatzhilfe-Projekt für Personen eingereicht werden, die aufgrund von Krankheit oder familiärer Situation als verletzlich gelten.
In jedem Fall muss ein Projektantrag erstellt werden, der detailliert Auskunft gibt über Idee, Örtlichkeiten, Budget und Vorgehensweise.
Wir sind unseren KlientInnen gerne bei der Erstellung des Projektantrages behilflich und können die dazu notwendigen Informationen vor Ort mit Hilfe von IOM abklären.
Auszahlungsmodalitäten von finanzieller Start- und materieller Zusatzhilfe
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Ausreise auf dem Luftweg: Die finanzielle Starthilfe wird in der Regel am Flughafen Zürich oder Genf vor der Abreise ausbezahlt.
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Ausreise auf dem Landweg: In Absprache mit der RKB bezahlt die zuständige Sozialhilfestelle den Betrag vor der Abreise aus; wichtig: die notwendigen Landtransit-Visen müssen vorliegen, damit die Ausreise legal erfolgen kann.
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Die materielle Zusatzhilfe wird in der Regel vor Ort durch IOM oder das schweizerische Konsulat ausgerichtet. Die Modalitäten werden vor der Abreise festgelegt.

