Medizinische Rückkehrhilfe ist eine Ergänzungshilfe und kann unabhängig von den vorgängig erwähnten Hilfen gewährt werden.
Jedem Antrag auf medizinische Hilfe ist zwingend ein ärztlicher Bericht mit Kostenvoranschlag beizufügen. Bei Anträgen, die CHF 1'000 übersteigen, sind Preise und Verfügbarkeit der Medikamente im Herkunftsland zu prüfen. Dauer und Betrag sowie die Modalitäten der medizinischen Rückkehrhilfe legt das BFM in Absprache mit der RKB im Einzelfall fest.

