Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA) vom 11. August 1999 (Stand am 1. Januar 2011). Art. 11 Erwachsene erhalten CHF 100, Minderjährige CHF 50. Das Reisegeld wird vor der Abreise am Flughafen in Zürich / Genf oder von der Sozialhilfestelle (bei Rückreise auf dem Landweg) ausbezahlt.

