Personen aus Bosnien-Herzegowina und Albanien können ab Mitte Dezember 2010 ohne Visum für einen dreimonatigen Aufenthalt in den Schengenraum - und damit auch in die Schweiz - einreisen. Personen aus visumsbefreiten Ländern erhalten bei einer Einreise nach Dezember 2010 nur noch eine reduzierte Rückkehrhilfe, eine Pauschale von maximal CHF 100 pro Person (minderjährige Personen CHF 50). Bei Härtefällen, insbesondere bei verletzlichen Personen, können die Leistungen erhöht werden.
Die gleiche Regelung gilt für Personen aus Mazedonien, Montenegro, Serbien und Kroatien, die nach dem 1. Januar 2010 in die Schweiz eingereist sind.

