Vergütung von Ausreisekosten

Kosten, die zur Vorbereitung und Durchführung der Ausreise anfallen, haben in der Regel die Sozialhilfestellen im Kanton (DZ, PAG, Gemeinde) vorzufinanzieren. Ausreisekosten sind beispielsweise Gebühren für Reisepapiere, Bahnbillet zum Konsulat, Reisegeld bei Ausreise auf Landweg oder Bahnbillet zum Flughafen.

 

Die Auslagen können mit dem Formular Anhang 2 zu Weisung III/2.5.11.1 beim Migrationsdienst Kanton Bern unter Beilage der Belege geltend gemacht werden.



zurück