Informationen und Unterlagen zum Asylbereich

Informationen und Unterlagen zum Asylbereich
Eine Übersicht zu den verschiedenen Aufenthaltskategorien und der Rechtsstellung von Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich.
Die FachInfo erklärt die Härtefallregelung für Asylsuchende (Art. 14 Abs. 2 AsylG) und für Personen, die über eine vorläufige Aufnahme verfügen (Art. 84 Abs. 5 AuG). Ausserdem geht sie näher auf die Härtefallpraxis im Kanton Bern ein.
Im vergangenen Jahr haben insgesamt 28‘631 Personen ein Asylgesuch eingereicht. Gleichzeitig haben jedoch auch die Erledigungen und Ausreisen stark zugenommen.
Diese FachInfo bietet eine praktische Übersicht über Fachstellen und Organisationen des Asylbereichs im Kanton Bern.
Mit überraschender Deutlichkeit hat das Schweizer Stimmvolk am 9. Juni 2013 an der Urne den dringlichen Änderungen im Asylgesetz zugestimmt. Diese Bestimmungen bleiben nun bis Ende September 2015 befristet in Kraft.
Der Nationalrat will Einbürgerungen strengeren Bedingungen unterstellen als dies der Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagen hat.
Seit dem 1. Februar 2013 ist es jugendlichen Sans-Papiers in der Schweiz möglich, unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufslehre zu absolvieren.
Auch die Wintersession 2012 hat mit der Zustimmung des Parlaments zu verschiedenen Verschärfungen im Asylgesetz (sog. Erlass 1) geendet. Damit hat die Bundesversammlung im vergangenen Jahr gleich zweimal grünes Licht erteilt, das Asylgesetz zu ändern.
Die Jungen Grünen haben zusammen mit mehreren kleinen Organisationen am 10. Oktober 2012 das Referendum gegen die kürzlich verabschiedete Asylgesetzrevision ergriffen. Es gilt nun, innert 90 Tagen 50'000 Unterschriften zu sammeln, um die Vorlage zur Abstimmung zu bringen.
Auch wenn die Asylgesetzrevision in der kommenden Wintersession in eine weitere Beratungsrunde geschickt wird, ist ein Teil der Vorlage bereits unter Dach und Fach. Die für dringlich erklärten Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) sind am 29. September 2012 in Kraft getreten.
Abgewiesenen Asylsuchenden sowie Sans Papiers darf eine Heirat in der Schweiz nicht prinzipiell verboten werden, allerdings dürfen keine Indizien auf eine Scheinehe hinweisen.
Das BFM eröffnet seit April 2012 keine Asylgesuche mehr, wenn Asylsuchende in ein zuständiges Dublin-Land zurückgeschickt wurden und innerhalb von sechs Monaten erneut ein Gesuch in der Schweiz einreichen.
Anlässlich der nationalen Asylkonferenz vom 21. Januar 2013 haben Bund und Kantone eine gemeinsame Erklärung zur Neustrukturierung des Asylbereichs verabschiedet, um eine erhebliche Beschleunigung der Verfahren erzielen zu können.
Der Kanton Bern hat auf 2012 die regionalen Zuständigkeiten für die Betreuung im Asylbereich bereinigt. Seit Januar 2012 arbeiten noch vier Trägerschaften im Auftrag des kantonalen Migrationsdienstes. Deren Arbeitsgebiete sind weitgehend durch die Verwaltungsregionen des Kantons definiert.
In der Frühjahrssession hat sich der Grosse Rat des Kantons Bern deutlich für das neue Integrationsgesetz ausgesprochen und damit auch zusätzliche Verschärfungen gutgeheissen.
Für Kinder und Jugendliche im Asylverfahren oder mit einer vorläufigen Aufnahme ist es nachwievor möglich, Schulreisen ins benachbarte Ausland anzutreten.
Per 1. Dezember 2012 tritt die totalrevidierte Verordnung über die
Ausstellung von Reisedokumenten fürausländische Personen (RDV) in Kraft,
welche die Reisefreiheit von vorläufig aufgenommenenPersonen massiv
einschränkt.
Die Studie «Measuring and monitoring immigrant integration in Europe» (The Netherlands Institute for Social Research, 2012) gibt einen guten Überblick über Integrationsansätze und -programme in 17 europäischen Ländern. Die Situation in der Schweiz wird auf den Seiten 326 - 341 besprochen.