Subsidiaritätsabklärung
Sozialhilfe wird nur dann gewährt, wenn eine bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann und wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. So sieht es das Subsidiaritätsprinzip vor. Die Umsetzung dieses Grundsatzes stellt hohe Ansprüche an Sozialarbeiter:innen – aktuell gerade auch
im Zusammenhang mit Schutzsuchenden aus der Ukraine. Denn im Unterschied zu Geflüchteten anderer Herkunft sind viele von ihnen mit dem Privatauto in die Schweiz gekommen und lebten oft bereits kurz nach ihrer Ankunft in Privatunterkünften. Der Kurs beleuchtet sowohl die gesetzliche Grundlage als auch
die Charakteristik der Subsidiarität in der Asylsozialhilfe und stellt konkrete Beispiele zur Handhabung der Entschädigung für Haushaltsführung vor. Er ermöglicht den Austausch untereinander sowie mit Fachpersonen und beantwortet anhand praktischer Beispiele folgende Fragen:
- Wie kann das Prinzip der Subsidiarität konsequent umgesetzt
werden?
- Was gilt es bei der Entschädigung für Haushaltsführung zu
beachten?
- Welches Fachwissen und welche Erfahrungen helfen mir bei
der Subsidiaritätsabklärung?
Referent:innen:
- Markus Bieri, Stellenleiter Regionaler Sozialdienst Frutigen, Lehrbeauftragter BFH
- Tanja Brombacher, Stv. Geschäftsführerin und Bereichsleiterin Asyl Berner Oberland (ABO)
- Sophie Meier, Teamleiterin Ukraine ABO
Datum: Dienstag, 19. September 2023 I 13.30 – 17.00 Uhr
Ort: Friedenskirche, Grosser Saal, Friedensstrasse 9, 3007 Bern
Anmeldung: via Web-Formular unten oder via info@kkf-oca.ch mit Betreff «Horizonte 23/4 Nachmittag»
Auskünfte: Lea Meier, 031 385 18 13, lea.meier@kkf-oca.ch
Kosten: CHF 70.-